Was tun bei einem Unfall?
- Ruhe bewahren, Unfallstelle absichern, ggf. Erste Hilfe leisten
- Name, Anschrift und Telefonnummer der Unfallbeteiligten
- Amtliches Kennzeichen der unfallbeteiligten Fahrzeuge
- Fahrzeughalter (steht im Fahrzeugschein)
- Versicherungsgesellschaft
- Versicherungsschein-Nummer
- Name, Anschrift, Telefonnummer und ggf. amtliches Kennzeichen von Unfallzeugen
- Unfallbericht und Unfallskizze anfertigen (Eine Vorlage finden Sie hier)
- Unfallprotokoll anfertigen und nach Möglichkeit von allen Beteiligten unterschreiben lassen
- Fotos von der Unfallstelle anfertigen: Übersichtsaufnahme und Bremsspuren
- Sachverständigen anrufen: 0 41 03 / 808 86 92 oder 0175 / 418 05 80
Polizei in folgenden Fällen rufen
- Personenschaden und/oder hoher Sachschaden
- unklare Schuldfrage
- mehrere Fahrzeuge sind am Unfall beteiligt
- Unfallgegner entfernt sich unerlaubt vom Unfallort und/oder kann seine Daten nicht darlegen
- Fahrzeug des Unfallgegners ist im Ausland zugelassen oder Unfallbeteiligte leben dort
Unverschuldeter Unfall
Wenn Sie Kennzeichen und Namen des Unfallgegners kennen, finden wir kurzfristig die gegnerische Versicherung. Wir beraten Sie über die weitere Vorgehensweise der Schadenabwicklung.
Ihre Rechtsansprüche
Bei unverschuldetem Unfall haben Sie die freie Wahl eines Gutachters. Warten Sie nicht, bis Ihnen die gegnerische Seite einen „eigenen“ Gutachter schickt ! Der von der Versicherung entsandte Sachverständige arbeitet schließlich für die Versicherungsgesellschaft, die den Schaden letztlich auch bezahlt. Häufig wird dann bei einem unverschuldeten Unfall die Wertminderung und der Nutzungsausfall nicht berechnet oder es werden die notwendigen Reparaturen mit Minimallöhnen kalkuliert. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen. Neben dem reinen Blechschaden ermitteln wir unter anderem die richtige und Ihnen zustehende Wertminderung und den Nutzungsausfall.
Sie haben Anspruch auf Schadensersatz wie z.B.:
- Reperaturkosten / Wiederbeschaffungswert
- Umbaukosten / Wertminderung
- Mietwagen bzw. Nutzungsausfall